Winora Bikes mit Brems- und Fernlicht

Winora Bikes mit Brems- und Fernlicht

11.07.2025 - Update: 23.07.2025


Sichtbarkeit im Straßenverkehr: Warum gutes Fahrradlicht unverzichtbar ist

Wer mit dem Fahrrad im Straßenverkehr unterwegs ist, kommt an einer leistungsstarken Beleuchtung nicht vorbei. Denn modernes Fahrradlicht ist weit mehr als nur ein Zubehör – es ist ein elementarer Bestandteil der Verkehrssicherheit. Eine hochwertige Lichtanlage sorgt nicht nur dafür, dass du selbst besser siehst, sondern macht dich gleichzeitig für andere Verkehrsteilnehmer deutlich früher und besser erkennbar. Das reduziert das Risiko von Unfällen erheblich – gerade bei Dämmerung, Dunkelheit oder schlechten Wetterbedingungen. In diesem Beitrag erfährst du, welche Lichtkomponenten wirklich wichtig sind, welche gesetzlichen Vorgaben laut StVZO gelten und wie smarte E-Bikes – wie das neue 25-km/h-Modell WINORA Yakun R5 Pro – mit Features wie Fern- und Bremslicht deinen Alltag sicherer machen können.

Fahrradbeleuchtung gemäß StVZO: Was ist Pflicht?

Wer sicher unterwegs sein möchte, sollte nicht nur auf die Funktionalität, sondern auch auf die Zulässigkeit seiner Fahrradbeleuchtung achten. Die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) regelt genau, welche Anforderungen Scheinwerfer, Rücklichter und Reflektoren erfüllen müssen – sowohl in technischer als auch in formaler Hinsicht.

Vorgaben für das Frontlicht
An der Vorderseite des Fahrrads muss ein fest montierter Scheinwerfer angebracht sein, der weißes, nicht blendendes Licht erzeugt. Optional darf dieser mit zusätzlichen Funktionen ausgestattet sein – etwa einem Tagfahrlicht oder einem Fernlichtmodus, wie ihn viele moderne LED-Fahrradleuchten bieten.

Ein weißer Frontreflektor darf ebenfalls integriert sein. Häufig ist er bereits im Scheinwerfermodul enthalten, was Platz spart und das Design des Bikes aufwertet.

Regelungen für das Rücklicht
Am hinteren Teil des Fahrrads ist ein rotes Rücklicht Pflicht. Oft wird dieses mit einem roten Rückstrahler der Kategorie „Z“ kombiniert – wichtig ist, dass dieser Reflektor nicht dreieckig geformt ist, da diese Form ausschließlich Anhängern vorbehalten ist.

Technisch fortschrittliche Rückleuchten verfügen mittlerweile über eine integrierte Bremslichtfunktion. Diese leuchtet beim Verzögern des Rads auf und signalisiert dem nachfolgenden Verkehr deutlich, dass gebremst wird – ein echtes Plus für die Sicherheit.

Zulassung und Prüfzeichen
Damit ein Fahrradlicht im Straßenverkehr verwendet werden darf, muss es eine amtliche Bauartgenehmigung besitzen. Erkennbar ist diese an einem Prüfzeichen mit einer geschwungenen Wellenlinie, einem „K“ und einer Prüfnummer. Dies gilt sowohl für die komplette Leuchte als auch für die verwendeten Leuchtmittel wie LED-Birnen.

Erlaubte Energiequellen
Sowohl Dynamo- als auch Akku- bzw. batteriebetriebene Beleuchtungssysteme sind laut StVZO zulässig. Nabendynamos gelten als besonders zuverlässig, während wiederaufladbare Akkuleuchten für Flexibilität sorgen – insbesondere bei sportlich genutzten Fahrrädern oder E-Bikes. Laut ADAC sind beide Varianten als Teil eines gesetzeskonformen Fahrradbeleuchtungs-Sets anerkannt.

Smarte Lichttechnik für dein Bike: Bremslicht und Fernlicht erobern den Fahrradalltag

Licht am Fahrrad ist längst nicht mehr das, was es einmal war. Die Ära der schwachen Glühlämpchen und laut ratternden Seitenläufer-Dynamos gehört der Vergangenheit an. Heute sorgen leistungsstarke LED-Systeme und clevere Technologien für mehr Komfort und vor allem mehr Sicherheit – besonders bei modernen E-Bikes.

Bremslicht für E-Bikes: Mehr Sicherheit im Stadtverkehr
Was beim Auto schon lange selbstverständlich ist, setzt sich nun auch bei hochwertigen E-Bikes durch: das integrierte Bremslicht. Modelle wie das WINORA Yakun R5 Pro oder das WINORA iRide sind mit der innovativen StopTech-Technologie ausgestattet, die beim Bremsen automatisch das Rücklicht aufleuchten lässt.

Das bietet mehrere Vorteile:

  • Frühzeitige Warnung für andere Verkehrsteilnehmer
    Ob Autofahrer, Fußgänger oder andere Radfahrer – sie erkennen sofort, wenn du abbremst. Das schafft entscheidende Reaktionszeit und kann insbesondere in unübersichtlichen Verkehrssituationen vor Kollisionen schützen.
  • Nahtlos ins Design integriert
    Statt klobiger Zusatzleuchten ist das Bremslicht direkt in das Rücklichtsystem oder den Rahmen des Fahrrads integriert. Das sorgt für ein aufgeräumtes Erscheinungsbild und gleichzeitig für optimalen Schutz vor äußeren Einflüssen.

Fernlicht für bessere Sicht bei Dunkelheit
Auch die Fernlichtfunktion hält Einzug ins Fahrradsegment. Besonders bei schnellen E-Bikes oder Fahrten auf unbeleuchteten Strecken erhöht ein Fernlicht nicht nur deine eigene Sichtweite, sondern verbessert auch deine Sichtbarkeit für andere. Die Zuschaltung erfolgt meist bequem über das Cockpit oder einen separaten Schalter – ganz ähnlich wie im Auto.


Fernlicht für optimale Sicht bei dunklen Strecken

Ein klassisches LED-Frontlicht stößt bei schlechten Lichtverhältnissen oder auf unbeleuchteten Landwegen oft schnell an seine Grenzen. Das Fernlicht moderner E-Bikes schafft hier Abhilfe:

-Erweiterte Leuchtweite
Besonders auf dunklen Landstraßen, Waldwegen oder in ländlichen Regionen sorgt das Fernlicht für eine deutlich bessere Ausleuchtung deiner Umgebung – ideal für Fahrten bei Nacht oder Nebel.

  • Mehr Sicherheit durch frühzeitige Hinderniserkennung
    Durch die größere Reichweite des Lichts kannst du potenzielle Gefahren wie Schlaglöcher, Wildwechsel oder andere Hindernisse wesentlich früher erkennen. Das verschafft dir wertvolle Sekunden, um rechtzeitig zu reagieren – ein klarer Sicherheitsvorteil.

Komfortabel steuerbar und elegant integriert
Die Fernlichtfunktion lässt sich in der Regel bequem über das E-Bike-Display oder einen separaten Schalter am Lenker aktivieren. Dank nahtloser Integration bleibt die Optik deines Bikes dabei clean und funktional – ganz ohne störende Zusatzkomponenten.



Frontlicht richtig einstellen: So leuchtet dein Fahrrad optimal – ohne zu blenden

Ein gutes Vorderlicht am Fahrrad nützt nur dann wirklich, wenn es korrekt eingestellt ist. Denn nur so wird dein Weg zuverlässig ausgeleuchtet, während andere Verkehrsteilnehmer nicht geblendet werden. Mit dieser einfachen Schritt-für-Schritt-Anleitung gelingt dir die perfekte Ausrichtung in wenigen Minuten – ganz ohne Spezialwerkzeug.

  1. Fahrrad aufstellen und Licht einschalten
    Stelle dein Rad auf eine ebene Fläche – idealerweise im Freien oder in einer Garage mit ausreichend Platz. Schalte dann den Frontscheinwerfer ein, damit du den Lichtkegel gut beobachten kannst.

  2. Abstand zur Wand: 10 Meter sind ideal
    Positioniere das Fahrrad etwa zehn Meter vor einer senkrechten Wand (z. B. Hauswand, Garagentor oder Mauer). Dieser Abstand hilft dir, die Lichtverteilung exakt zu beurteilen.

  3. Lichtbild analysieren
    Wirf nun einen Blick auf das Lichtbild an der Wand:
    Der obere Rand des Lichtkegels sollte deutlich unterhalb der Augenhöhe eines erwachsenen Fußgängers oder Radfahrers liegen. So wird der Weg vor dir ausreichend hell, ohne den Gegenverkehr zu blenden – ein wichtiger Beitrag zur Verkehrssicherheit.

  1. Neigungswinkel justieren
    Nutze den vorhandenen Verstellmechanismus an deiner Fahrradlampe – meist ein kleiner Drehknopf, eine Schraube oder ein Schwenkgelenk. Kippe den Scheinwerfer vorsichtig nach unten oder oben, bis der Lichtkegel korrekt ausgerichtet ist.

    Tipp: Wenn dein Fahrradlicht über eine StVZO-Zulassung verfügt, findest du oft Markierungen oder Empfehlungen des Herstellers zur optimalen Ausrichtung.

  2. Testfahrt zur Kontrolle
    Nach dem Einstellen solltest du eine kurze Probefahrt in verkehrsruhiger Umgebung machen – am besten in der Dämmerung oder Dunkelheit. Achte darauf, ob der Weg vor dir gleichmäßig ausgeleuchtet ist und ob eventuell noch nachjustiert werden muss.

Häufige Fragen zur Fahrradbeleuchtung – Das sagt die StVZO

Neben den technischen Vorgaben für Front- und Rücklicht gibt es weitere wichtige Regelungen, die Radfahrende kennen sollten. Hier beantworten wir die häufigsten Fragen rund um die gesetzliche Beleuchtungspflicht.

Muss ich tagsüber mit eingeschaltetem Licht fahren?
Nein, eine generelle Tagfahrlichtpflicht für Fahrräder gibt es in Deutschland nicht. Du bist also nicht verpflichtet, dein Licht tagsüber einzuschalten – solange die Sichtverhältnisse gut sind.

Aber: Bei eingeschränkter Sicht, etwa durch Nebel, Regen, Schneefall oder bei starker Dämmerung, bist du gesetzlich verpflichtet, deine Fahrradbeleuchtung einzuschalten. Das erhöht nicht nur deine eigene Sicherheit, sondern ist auch Voraussetzung, um die Vorschriften der StVZO zu erfüllen.

Was passiert, wenn ich ohne Licht fahre?
Wer bei Dunkelheit oder schlechter Sicht ohne funktionierende Beleuchtung unterwegs ist, muss mit Konsequenzen rechnen. Laut Bußgeldkatalog kostet das Fahren ohne Licht mindestens 20 Euro Verwarngeld – bei Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer oder bei einem Unfall kann das Bußgeld deutlich höher ausfallen.

Daher lohnt es sich doppelt, regelmäßig die Funktion der Lichter zu prüfen – für deine Sicherheit und um Bußgelder zu vermeiden.

Ist eine Stirnlampe als Fahrradlicht erlaubt?
Nur bedingt. Eine Stirnlampe kann zwar eine sinnvolle Ergänzung sein, ersetzt aber nicht die vorgeschriebene feste Beleuchtung am Fahrrad.

Die StVZO schreibt klar vor:

Vorderlicht muss fest am Rad montiert sein und den Anforderungen der Bauartgenehmigung entsprechen.

Stirnlampen oder Helmlichter dürfen zusätzlich genutzt, aber nicht als alleinige Lichtquelle verwendet werden.

Wenn du eine Stirnlampe trägst, kann das deine Sicht im Nahbereich verbessern – aber du solltest trotzdem unbedingt eine zugelassene Fahrradlampe verwenden.

Sichtbarkeit rundum: Reflektoren am Fahrrad richtig einsetzen

Eine gute Beleuchtung allein reicht nicht aus – auch passive Sicherheitselemente wie Reflektoren spielen eine zentrale Rolle, um im Straßenverkehr frühzeitig wahrgenommen zu werden. Die StVZO schreibt verschiedene Rückstrahler am Fahrrad verbindlich vor, um die Sichtbarkeit aus allen Richtungen zu gewährleisten.

Pflichtreflektoren vorne und hinten
Front: Ein weißer Reflektor ist an der Fahrradfront erforderlich. Dieser ist oft direkt im Scheinwerfer integriert und erfüllt somit gleichzeitig zwei Funktionen – Sichtbarkeit und Beleuchtung.

Heck: Am hinteren Teil des Fahrrads muss ein roter Rückstrahler angebracht sein. Häufig ist dieser in das Rücklichtmodul eingebaut und entspricht der Kategorie „Z“. Wichtig: Der Reflektor darf nicht dreieckig sein – diese Form ist ausschließlich Anhängern vorbehalten.

Seitliche Sichtbarkeit: Reflektoren an Rädern und Pedalen
Damit du nicht nur von vorne und hinten, sondern auch seitlich gut erkennbar bist, sind Reflektoren an Speichen und Pedalen gesetzlich vorgeschrieben:

Pedale: Jede Pedale muss mit zwei gelben Rückstrahlern ausgestattet sein – je einer nach vorne und einer nach hinten gerichtet.

Räder: Hier gibt es verschiedene zulässige Varianten:

Mindestens zwei Speichenreflektoren pro Rad, die sich gegenüberliegen (180° versetzt).

Reflektierende Speichenhülsen, die wie kleine Clips entlang der Speichen angebracht werden.

Reflexstreifen an den Reifenflanken – sie sind eine moderne und unauffällige Alternative und bieten besonders bei sportlichen Rädern oder E-Bikes eine cleane Optik.

Warum Reflektoren so wichtig sind
Gerade bei Dämmerung, Regen oder Dunkelheit bist du durch diese passiven Elemente frühzeitig aus verschiedenen Blickwinkeln sichtbar – etwa für abbiegende Autofahrer oder Fußgänger im Querverkehr. Reflektoren ergänzen deine aktive Beleuchtung ideal und erhöhen die Sicherheit im Alltag und auf längeren Touren.

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