Sichtbarkeit im Straßenverkehr: Warum gutes Fahrradlicht unverzichtbar ist
Wer mit dem Fahrrad im Straßenverkehr unterwegs ist, kommt an einer leistungsstarken Beleuchtung nicht vorbei. Denn modernes Fahrradlicht ist weit mehr als nur ein Zubehör – es ist ein elementarer Bestandteil der Verkehrssicherheit. Eine hochwertige Lichtanlage sorgt nicht nur dafür, dass du selbst besser siehst, sondern macht dich gleichzeitig für andere Verkehrsteilnehmer deutlich früher und besser erkennbar. Das reduziert das Risiko von Unfällen erheblich – gerade bei Dämmerung, Dunkelheit oder schlechten Wetterbedingungen. In diesem Beitrag erfährst du, welche Lichtkomponenten wirklich wichtig sind, welche gesetzlichen Vorgaben laut StVZO gelten und wie smarte E-Bikes – wie das neue 25-km/h-Modell WINORA Yakun R5 Pro – mit Features wie Fern- und Bremslicht deinen Alltag sicherer machen können.

Fahrradbeleuchtung gemäß StVZO: Was ist Pflicht?
Wer sicher unterwegs sein möchte, sollte nicht nur auf die Funktionalität, sondern auch auf die Zulässigkeit seiner Fahrradbeleuchtung achten. Die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) regelt genau, welche Anforderungen Scheinwerfer, Rücklichter und Reflektoren erfüllen müssen – sowohl in technischer als auch in formaler Hinsicht.
Vorgaben für das Frontlicht
An der Vorderseite des Fahrrads muss ein fest montierter Scheinwerfer angebracht sein, der weißes, nicht blendendes Licht erzeugt. Optional darf dieser mit zusätzlichen Funktionen ausgestattet sein – etwa einem Tagfahrlicht oder einem Fernlichtmodus, wie ihn viele moderne LED-Fahrradleuchten bieten.
Ein weißer Frontreflektor darf ebenfalls integriert sein. Häufig ist er bereits im Scheinwerfermodul enthalten, was Platz spart und das Design des Bikes aufwertet.
Regelungen für das Rücklicht
Am hinteren Teil des Fahrrads ist ein rotes Rücklicht Pflicht. Oft wird dieses mit einem roten Rückstrahler der Kategorie „Z“ kombiniert – wichtig ist, dass dieser Reflektor nicht dreieckig geformt ist, da diese Form ausschließlich Anhängern vorbehalten ist.
Technisch fortschrittliche Rückleuchten verfügen mittlerweile über eine integrierte Bremslichtfunktion. Diese leuchtet beim Verzögern des Rads auf und signalisiert dem nachfolgenden Verkehr deutlich, dass gebremst wird – ein echtes Plus für die Sicherheit.
Zulassung und Prüfzeichen
Damit ein Fahrradlicht im Straßenverkehr verwendet werden darf, muss es eine amtliche Bauartgenehmigung besitzen. Erkennbar ist diese an einem Prüfzeichen mit einer geschwungenen Wellenlinie, einem „K“ und einer Prüfnummer. Dies gilt sowohl für die komplette Leuchte als auch für die verwendeten Leuchtmittel wie LED-Birnen.
Erlaubte Energiequellen
Sowohl Dynamo- als auch Akku- bzw. batteriebetriebene Beleuchtungssysteme sind laut StVZO zulässig. Nabendynamos gelten als besonders zuverlässig, während wiederaufladbare Akkuleuchten für Flexibilität sorgen – insbesondere bei sportlich genutzten Fahrrädern oder E-Bikes. Laut ADAC sind beide Varianten als Teil eines gesetzeskonformen Fahrradbeleuchtungs-Sets anerkannt.