Die Lieblingsmusik per Handy auf die Ohren, rauf aufs Rad und ab geht die Post! Schließlich bekommt man bei guter Musik auch schnell gute Laune und die Fahrt macht gleich doppelt so viel Spaß.
Doch darf man auf dem Fahrrad überhaupt Musik hören oder telefonieren? Gibt es Ausnahmen? Wer haftet, wenn mit Stöpseln in den Ohren und/oder Handy in der Hand ein Unfall passiert? Wir geben dir Antworten auf die wichtigsten Fragen und zeigen auf, mit welchen Bußgeldern du gegebenenfalls rechnen musst.
Darf ich auf dem Fahrrad Musik hören?
Über die Frage, ob Musik hören auf dem Fahrrad erlaubt ist, kursieren viele Meinungen und Gerüchte. Die einen sagen, es sei mit einem Kopfhörer im Ohr erlaubt. Andere wiederum sind der Meinung, es sei ganz verboten. Richtig ist: Die Lautstärke ist entscheidend!
Safety first
Wer über Handy Musik oder Podcasts auf dem Fahrrad hört, muss seine Umgebung wahrnehmen und jederzeit auf Sirenen von Polizei, Krankenwagen oder Feuerwehr reagieren können.
In- und Over-Ear
Solange dein Gehör nicht beeinträchtigt ist, darfst du also beruhigt auf dem Rad leise Musik hören. Ob In- oder Over-Ear-Kopfhörer spielt dabei keine Rolle. Wichtig ist, dass du akustische Signale wahrnehmen kannst. Auf die Noise-Cancelling-Funktion solltest du also verzichten.
Hände an den Lenker
Bedienen darfst du die Kopfhörer nur über eine Sprachsteuerung, da beide Hände am Lenker zu halten sind. Lautsprecher darfst du unter den gleichen Voraussetzungen ebenfalls auf dem Rad mitnehmen.
Auf die Reaktion kommt es an
Kannst du wegen der Musik im Verkehr nicht auf Warnsignale reagieren, ist die Verkehrssicherheit nicht mehr gewährleistet. Es droht ein Bußgeld in Höhe von 15 Euro. Eine Gefährdung liegt beispielsweise dann vor, wenn hinter dir jemand klingelt und du nicht reagieren kannst, weil die Musik lauter ist als der Klingelton.
Bei lauter Musik vom Handy ohne Gefährdung musst du trotzdem noch mit einem Bußgeld von 10 Euro rechnen. Zwar ist es schwer, ohne Gefährdung nachzuweisen, dass der Geräuschpegel auf den Ohren zu laut ist. Es handelt sich aber dennoch um eine Ordnungswidrigkeit – und im Zweifel liegt es an dir, nachzuweisen, dass die Musik eben doch nicht zu laut war.
Und bei einem Unfall?
Sollte es zu einem Unfall kommen, während du Musik mit großer Lautstärke hörst, kann es passieren, dass du eventuelle Ansprüche auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld verlierst. Außerdem kann dir, trotz der für Autos generell geltenden Betriebsgefahr (Haftung nach § 7 I StVG) , die volle Schuld zugesprochen werden.
Darf ich mein Handy auf dem Fahrrad benutzen?
Viele werden es kennen: Man möchte schnell los, muss noch was Wichtiges besprechen und versucht daher, die WhatsApp-Nachrichten einfach auf dem Bike zu beantworten. Wer hierbei jedoch mit dem Handy in der Hand erwischt wird, dem kommt diese Art der Kommunikation teuer zu stehen.
Nach dem aktuellen Bußgeldkatalog (2021) kostet es 55 Euro, wenn man verbotenerweise ein Smartphone auf dem Fahrrad benutzt. Dies gilt für das Texten ebenso wie fürs Musik auswählen, das Navigieren oder Telefonieren mit dem Handy in der Hand. Teurer wird es im Falle einer Gefährdung oder eines Unfalls: Eine Gefährdung kostet dich 75 Euro, ein Unfall 100 Euro.
Du merkst, wichtig ist, wo sich die Hände während der Fahrt befinden – und die gehören an den Lenker. Beide. Ein Smartphone in der Hand lenkt dich nicht nur ab, sondern verhindert auch, dass du, wenn nötig, schnell auf den Straßenverkehr reagieren kannst.
Auch an einer roten Ampel ist es im fließenden Straßenverkehr nicht erlaubt, mal eben schnell das Smartphone herauszuholen, um etwas einzutippen oder auszuwählen. Am besten hältst du dafür an und steigst ab.
Darf ich auf dem Fahrrad telefonieren oder Musik hören?
Wie auch bei der Musik gilt: Du darfst mit Kopfhörern oder über ein Headset telefonieren, wenn du deine Umgebung weiterhin wahrnehmen und auf den Straßenverkehr reagieren kannst.
Wichtig ist, dass du das Gerät vollständig in der Tasche lässt. Schnell einen Kontakt auswählen oder etwas antippen darfst du nicht. Über Sprachassistenten kannst du jedoch zum Beispiel Anrufe annehmen.
Wenn du dein Smartphone als Navi verwenden möchtest, darfst du es an einer Halterung am Lenker anbringen. Sei aber auch hier besonders vorsichtig, da der Blick aufs Display auch dann vom Verkehrsgeschehen ablenken kann, wenn das Smartphone in einer Lenkerhalterung steckt.
Willst du auf dem Fahrrad schnell den Weg checken, einen Anruf tätigen oder Musik hören, lautet die sicherste Option: kurz anhalten, absteigen und das Handy dann erst bedienen. So kannst du dich voll und ganz auf den Straßenverkehr konzentrieren und bringst dich selbst und andere nicht in Gefahr.
Übersicht über die wichtigsten Bußgelder und Einschränkungen
Musik hören:
- laute Musik ohne Gefährdung: 10 Euro
- laute Musik mit Gefährdung: 15 Euro
- Unfall durch laute Musik: keine/geringere Ansprüche auf Schadensersatz, Schuld oder Mitschuld am Unfall trotz Kfz-Betriebsgefahr
Smartphone-Nutzung:
- Smartphone-Nutzung auf dem Fahrrad: 55 Euro
- Smartphone-Nutzung mit Gefährdung: 75 Euro
- Smartphone-Nutzung mit Unfall: 100 Euro
Fazit und Tipps
Sicherheit geht vor: Achte beim Fahren auf deine Umgebung, halte beide Hände am Lenker und bleibe wachsam. Wer Musik hören will, kann das mit ein paar Vorsichtsmaßnahmen unbesorgt tun. Hier ein paar Tipps , damit es nicht zu gefährlichen Situationen kommt und dir keine Strafen drohen:
- Kabellose In-Ears : Eine gute Möglichkeit sind kabellose In-Ears. So kannst du zum Beispiel nur den rechten Kopfhörer verwenden, um den Verkehr links von dir besser wahrzunehmen.
- Pass-Through-Funktion : Viele Kopfhörer verfügen über eine Pass-Through-Funktion, bei der helle und laute Töne (Hupen, Klingeln, Stimmen) gut durchkommen.
- Handyhalterung : So kannst du navigieren oder deine Aktivitäten tracken, ohne dein Handy in der Hand halten zu müssen.