S-Pedelecs bis 45 km/h
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Elektrofahrräder werden gemeinhin in alles Varianten als E-Bike bezeichnet. E-Bikes werden von einem Elektromotor angetrieben, der von einem Akku mit Energie versorgt wird und unterscheiden sich dadurch grundlegend von Mofas oder Kleinkrafträdern, die mit Verbrennungsmotoren arbeiten. Ein Mofa erreicht eine Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h, anders als bei einem Fahrrad besteht Helm- und Versicherungspflicht. Wer ein Mofa fahren will, benötigt dazu eine entsprechende Prüfbescheinigung – gerne Mofaführerschein genannt, zu deren Erwerb eine theoretische Prüfung erforderlich ist. Im Alter von 14,5 Jahren kann man sich bei einer Fahrschule anmelden, ab dem 15. Geburtstag ist man alt genug, um ein Mofa im Straßenverkehr zu führen. Ausgenommen sind alle, die vor dem 1. April 1965 geboren sind – bei ihnen genügt es gültige Ausweispapiere mit sich zu führen. Ab einem Alter von 16 Jahren darf man einen Führerschein der Klasse AM – gerne Rollerführerschein genannt – erwerben. Die Klasse AM berechtigt zum Führen eines Kleinkraftrads und erfordert es eine theoretische und eine praktische Prüfung zu bestehen, außerdem sind Pflichtstunden in Theorie und Praxis vorgeschrieben. Interessant für Fahrerinnen und Fahrer von Elektrofahrrädern sind diese Fahrerlaubnisse, da sie bei der Unterscheidung der drei Typen Elektrofahrräder, Pedelec, S-Pedelec und E-Bike durch den Gesetzgeber eine wichtige Rolle spielen

E-Bike, S-Pedelec und Pedelec – wichtige Unterschiede

Bei allen Diskussionen rund um die Mobilität der Zukunft, um Lärmbelästigung und Luftverschmutzung spielt nicht nur die Elektromobilität an sich eine wichtige Rolle. Akkus statt Benzin oder Diesel sollen das Auto leiser und umweltfreundlicher machen. Das Fahrrad stellt einen weiteren Lösungsansatz dar. Um seine Nutzung attraktiver zu machen und mehr Menschen zum Umstieg in den Fahrradsattel zu motivieren, sollen Radwege ausgebaut werden, die Mitnahme von Fahrrädern in öffentlichen Verkehrsmittel erleichtert werden und vieles mehr. Das Elektrofahrrad macht den Umstieg für viele Fahrerinnen und Fahrer attraktiver, da es weniger Anstrengung erfordert und man dadurch auch weniger schwitzt, wenn man mit einem solchen Bike unterwegs ist. Das E-Bike kann Alternative zum Auto sein und es kann – vergleichbar mit Auto und E-Auto – das Mofa oder das Kleinkraftrad ersetzen. Wenn man sich zum Kauf eines Rads mit elektrischem Antrieb entscheidet, stehen drei Typen zur Wahl: Pedelec, S-Pedelec und E-Bike. Die unterscheiden sich nicht nur in Sachen Leistung, sondern auch bei der Höchstgeschwindigkeit, der Auslegung des Motors und der zugehörigen Regel-Elektronik. Vor allem aber gibt es vonseiten des Gesetzgebers verschiedene Vorschriften und Anforderungen für E-Biker.

Ein E-Bike funktioniert ohne Treten

Das E-Bike im engeren Sinn ist rechtlich als Kleinkraftrad eingestuft, nicht als Fahrrad. Sein Motor wird über einen Gasgriff betätigt und funktioniert ohne, dass der E-Bike-Fahrer in die Pedale tritt. Eigene Muskelkraft ist nicht nötig, die maximale Geschwindigkeit liegt bei 25 km/h. Der Fahrer beziehungsweise die Fahrerin muss im Besitz einer Prüfbescheinigung für Mofas sein und einen geeigneten Sturzhelm tragen. Für das E-Bike ist eine Betriebserlaubnis erforderlich und es muss ein Versicherungskennzeichen tragen. Laut Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur müssen E-Bikes grundsätzlich auf der Fahrbahn fahren. Innerorts dürfen sie Radwege nur dann nutzen, wenn es durch ein Schild 'E-Bikes frei' erlaubt ist. Außerorts darf das E-Bike generell auf Radwegen fahren.

Meistverbreitet – das Pedelec

Das Pedelec ist die gängigste Form des Elektrofahrrads. Pedelecs gibt es in Form von E-Mountainbikes, es gibt sie als E-Trekkingbikes, als Räder für den urbanen Gebrauch und sogar das eine oder andere Rennrad ist mit Motor erhältlich. Gerade beim Rennrad übrigens nutzen Hersteller gerne etwas kleinere Motoren und Akkus, die im Gegenzug ordentlich Gewicht sparen. Manche Systeme erlauben es sogar Motor und Akku auszubauen und das Rad einfach unmotorisiert zu nutzen. Rechtlich wird das Pedelec als Fahrrad eingestuft, das Tragen eines Helms wird empfohlen, ist aber nicht vorgeschrieben. Weder wird ein Führerschein benötigt, noch Betriebserlaubnis oder ein Versicherungskennzeichen. Es empfiehlt sich jedoch – wie auch bei der Nutzung eines rein mit Muskelkraft betriebenen Rads – eine Privathaftpflichtversicherung abzuschließen.

Mit einem Pedelec darf man überall dort fahren, wo auch ein Fahrrad erlaubt ist. Damit ein Elektrofahrrad als Pedelec eingestuft werden kann, darf sein Motor nur dann laufen, wenn der Fahrer oder die Fahrerin selbst in die Pedale tritt – dafür steht der Begriff "Pedal Electric Cycle", aus dem die Bezeichnung des Radtyps entstanden ist. Wird eine Geschwindigkeit von25 km/h erreicht, stellt der Motor seine Unterstützung ein. Einige Pedelecs verfügen über eine Anfahrts- beziehungsweise Schiebehilfe. Auf Knopfdruck läuft der Antrieb mit niedriger Motorleistung und bis zu 6 km/h Geschwindigkeit. So können zum Beispiel E-Mountainbikes bequemer über unfahrbare Passagen geschoben werden, oder das Pedelec kann leichter entlang einer Treppe nach oben geschoben werden.

Das S-Pedelec als schnellste Form

Ist eine hohe Geschwindigkeit gefragt, kommt das sogenannte S-Pedelec ins Spiel. Das 'S' steht für Speed, also Geschwindigkeit. Anders als ein normales Pedelec ist das S-Pedelec nicht als normales Fahrrad klassifiziert, sondern wie das E-Bike als Kleinkraftrad. Für das S-Pedelec ist eine Betriebserlaubnis ebenso erforderlich wie ein Versicherungskennzeichen und das Tragen eines Helms ist vorgeschrieben. In diesen Punkten gleichen sich die Anforderung an E-Bike und S-Pedelec, in anderen bestehen gravierende Unterschieden. Wie beim Pedelec muss auch beim S-Pedelec in die Pedale getreten werden, um den elektrischen Antrieb zu aktivieren. Allerdings funktioniert das hier bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h, nicht nur bis zu 25 km/h. Während beim Pedelec kein Führerschein benötigt wird und beim E-Bike eine Prüfbescheinigung für Mofas, verlangt das S-Pedelec nach einem Führerschein der Klasse AM. Das bedeutet automatisch, dass der Fahrer oder die Fahrerin mindestens 16 Jahre alt sein muss, um die entsprechende Fahrerlaubnis erlangen zu können und ein Bike dieser Bauart fahren zu dürfen. Ein S-Pedelec muss immer auf der Fahrbahn fahren. Im Stadtverkehr ist es zwar nur unwesentlich langsamer als andere Verkehrsteilnehmer, die mit Kraftfahrzeugen unterwegs sind, verlangt aber nach einer vorsichtigen Fahrweise. Aufgrund der vergleichsweise hohen Geschwindigkeit ist ein S-Pedelec auch für Pendler interessant, die einen weiteren Arbeitsweg haben oder die in hügeligem Terrain unterwegs sind.

Unterschiedliche Motorleistung

Die maximale Motorleistung der verschiedenen Elektrofahrräder unterscheidet sich ebenso wie die Höchstgeschwindigkeit. Beim Pedelec steuert der Elektromotor maximal250 Watt bei, beim E-Bike und beim S-Pedelec kommt der Antrieb auf bis zu500 Watt. Das Maß der Unterstützung hängt bei Pedelec und S-Pedelec von verschiedenen Faktoren ab. Es stehen verschiedene Unterstützungsstufen zur Wahl, die Elektronik des E-Bike-Antriebs berücksichtigt zudem verschiedene Parameter. Dazu zählen die Geschwindigkeit, die Trittfrequenz und die vom Fahrer oder der Fahrerin aufs Pedal gebrachte Kraft. Je mehr Leistung des Motors abgerufen wird, desto mehr Energie saugt der Motor aus dem Akku und desto geringer wird die Reichweite des Rads. Die Antriebssysteme der meisten Hersteller informieren via Display über verschiedenste Daten, unter anderem auch die Restreichweite des Bikes. Das System berücksichtigt dabei den Fahrstil ebenso wie die gewählte Unterstützungsstufe, ändert man diese, gibt das Display schnell Auskunft über die geänderte Restreichweite. So kann man sich zumindest ein wenig orientieren, um nicht mit komplett entleerten Akku ans Ziel zu gelangen.

S-Pedelecs und Gepäck

Dank der höheren Leistung ihrer Motoren machen es S-Pedelecs leichter möglich, schwereres Gepäck zu transportieren. Dabei darf man das zulässige Gesamtgewicht nicht außer Acht lassen, das sich aus den Gewichten von Fahrrad, Gepäck und Fahrer oder Fahrerin zusammensetzt. Auch ein Anhänger kann mit einem S-Pedelec schnell und komfortabel gezogen werden. So kann umfangreicheres Gepäck bequem transportiert werden, und auch beim Einkauf – etwa von Getränkekisten – kann auf das Auto leichter verzichtet werden. Eines gilt es aber unbedingt zu beachten: Der Transport von Kindern in Anhängern ist nur für Fahrräder erlaubt – dank Definition zählen auch Pedelecs dazu, mit dem S-Pedelec oder E-Bike darf man keine Anhänger mit Kindern ziehen. Ganz zum Schluss noch der Hinweis in Sachen Alkohol: Wer mit dem Pedelec fährt wird einem Radfahrer gleichgestellt, die Promillegrenze liegt bei 1,6 Promille. Für Fahrerinnen und Fahrer von E-Bikes oder S-Pedelecs liegt die Grenze bei 0,5 Promille – ganz wie beim Kraftfahrzeug.