Radfahren in der Gruppe macht Spaß, ist aber auch mit besonderen Herausforderungen verbunden. Deshalb gelten spezielle Vorschriften, die in der Straßenverkehrsordnung (StVO) geregelt sind.
Mit der aktuellen StVO im Blick erklären wir dir, was es beim Radfahren in der Gruppe zu beachten gibt.
Radfahren in der Gruppe: geschlossener Verband ab 16 Personen
Eine Gruppe ab 16 Radfahrern darf einen geschlossenen Verband bilden. Für geschlossene Verbände gelten die für den Verkehr bestehenden Regeln und Anordnungen – mit ein paar Ausnahmen und Sonderregelungen.
Gemäß §27 StVO Absatz 1 ist ein Verband dann geschlossen, wenn er für die anderen Verkehrsteilnehmer als solcher deutlich erkennbar ist. Bei geschlossenen Verbänden aus Kraftfahrzeugen muss jedes einzelne Fahrzeug durch beispielsweise Fahnen als zum Verband gehörig gekennzeichnet sein. Bei geschlossenen Verbänden aus Radfahrern gibt es hingegen keine besondere Kennzeichnungspflicht.
Regeln für das Fahren im geschlossenen Verband
Für das Fahren im geschlossenen Verband gelten besondere Vorschriften, die in §27 StVO geregelt sind.
- Im Verband sind Radfahrer von der Radwegbenutzungspflicht ausgenommen. Sie dürfen auch dann auf der Straße fahren, wenn es nebenan einen Radweg mit Benutzungspflicht gibt.
- Es dürfen jeweils zwei Radfahrer nebeneinander auf der Fahrbahn fahren.
- Ein Gruppenmitglied muss den Verband führen. Wer die Kolonne führt, hat dafür zu sorgen, dass sich der Verband an die allgemeinen Verkehrsregeln und die Sonderregelungen hält. Die Kommunikation erfolgt durch Handzeichen.
Die Gruppe muss geschlossen fahren
Gemäß §27 StVO ist darauf zu achten, dass der Verband geschlossen bleibt. Die Fahrer sind nicht einzeln, sondern die Gruppe ist als ein Fahrzeug zu betrachten.
Besondere Vorschriften gelten hier insbesondere an Ampeln und beim Abbiegen. Fährt ein Teil der Gruppe bei Grün los und die Ampel springt auf Rot, müssen die restlichen Fahrzeuge folgen.
Auch Autofahrer und andere Verkehrsteilnehmer haben die Gruppe als ein Fahrzeug zu betrachten und dementsprechend Rücksicht zu nehmen, insbesondere an Kreuzungen und Einmündungen.
Regelt weder eine Ampel noch ein anderes Verkehrszeichen die Vorfahrt an einer Kreuzung, gilt bekanntlich rechts vor links. Ist kein Auto in Sicht und die ersten Radfahrer der Kolonne fahren los, um die Kreuzung zu überqueren, und es taucht von rechts ein Fahrzeug auf, das eigentlich Vorfahrt hat, müssen die restlichen Radfahrer folgen und das vorfahrtsberechtigte Fahrzeug muss warten, bis alle Gruppenmitglieder die Kreuzung passiert haben.
Dasselbe Prinzip gilt bei Einmündungen: Befindet sich der Verband auf der nachrangigen Straße, dürfen alle dazugehörigen Radfahrer die Einmündung passieren, auch wenn zwischenzeitlich ein Fahrzeug auftaucht, das Vorfahrt hat.
Selbstverständlich ist hier dennoch besondere Vorsicht geboten und man sollte lieber einmal zu viel schauen und anhalten, als zu wenig.
Abstände
Beim Fahren in der Gruppe ist auf einen ausreichenden Sicherheitsabstand zu den anderen Radfahrern zu achten. Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) empfiehlt einen Abstand von mindestens einer Radlänge zum Vordermann, um die rechtzeitige Reaktion und Bremswege gewährleisten zu können.
Fahren die Gruppenmitglieder jeweils zu zweit nebeneinander, ist unbedingt auch auf einen ausreichenden Abstand zum Nebenmann zu achten, um eine Gefährdung aller Fahrradfahrer auszuschließen.
Gleichzeitig sollten Radfahrer die Abstände zwischen den Fahrzeugen nicht zu groß werden lassen, damit die Gruppe von anderen Verkehrsteilnehmern als zusammengehörig erkannt wird.
Nach §27 StVO Absatz 2 muss ein geschlossener Verband in angemessenen Abständen Zwischenräume für den übrigen Verkehr einrichten, wenn seine Länge dies erfordert. Sonst dürfen Autofahrer und andere Verkehrsteilnehmer den Verband nicht unterbrechen.
Handzeichen beim Radfahren in der Gruppe
Damit die Tour reibungslos verläuft, sollten sich Fahrradfahrer lauf ADFC an gewisse Radregeln für die Gruppe halten. Um die Sicherheit im Straßenverkehr zu garantieren und den nächsten Schritt zu kommunizieren, werden Handzeichen genutzt.
Der Radfahrer, der die Kolonne führt, ist für die Sicherung der Gruppenmitglieder zuständig. Er benachrichtigt die Radler hinter sich durch Handzeichen. Diese geben die Handzeichen nach hinten weiter, um die restlichen Gruppenmitglieder zu informieren.
Das sind die wichtigsten Handzeichen:
- Gehobene Hand: Achtung oder Stopp
- Arm nach links oder rechts: abbiegen
- Finger zum Boden: Hindernis oder Schlagloch auf der Fahrbahn
- Flache Hand parallel zum Boden nach unten: flächiges Hindernis
- Heben des Zeigefingers: in Einserreihe wechseln
- Heben des Zeige- und Mittelfingers: in Zweierreihe wechseln
- Hand hinter den Rücken stoßend: Abstand zum nächsten Fahrrad fordern
Regeln für Fahrrad-Gruppen unter 16 Teilnehmern
Bei kleinere Radler-Gruppen gelten die allgemeinen Regeln der StVO für alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer im Straßenverkehr. Fahren bei der Ausfahrt also weniger als 16 Personen auf öffentlichen Straßen mit, haben die Sonderregelungen des geschlossenen Verbands keine Gültigkeit mehr.
Dementsprechend müssen die Radwege genutzt werden, wenn ein Verkehrszeichen dies vorgibt und an roten Ampeln gewartet werden, selbst wenn der vordere Teil der Gruppe die Ampel bereits passiert hat.
Radfahrer dürfen auch in kleineren Gruppen zu zweit nebeneinander fahren, aber nur, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird. Eine Ausnahme sind hier Fahrradstraßen, da dürfen Radfahrende immer zu zweit nebeneinander fahren. Autofahrer haben auf einer Fahrradstraße nur die Erlaubnis zu überholen, wenn ausreichend Abstand gehalten werden kann, ansonsten müssen Autofahrende hinter den Radfahrenden bleiben.
Fazit: Eine Gruppenausfahrt, die ist lustig, aber...
Beim Radfahren in der Gruppe gelten die allgemein bekannten Vorschriften und Verhaltensregeln. Eine Gruppentour ist ein echtes Erlebnis: Gleichzeitig werden insbesondere größere Verbände mit ganz neuen Herausforderungen konfrontiert. Man sollte immer im Hinterkopf behalten, dass die Fahrradfahrer in der Mitte nicht die beste Sicht auf den Straßenverkehr haben – und sich auf die vorausfahrenden Radler verlassen können müssen. Vorher sollte man sich deshalb unbedingt auf die wichtigsten Handzeichen verständigen.
Möchtest du nach dem nächsten Vereinstreffen oder ähnlichen Veranstaltungen in der Gruppe heim radeln, solltest du und alle anderen dies nur nüchtern tun: Ein kleiner Schwanker oder eine Unachtsamkeit könnte bereits eine große Massenkarambolage auslösen. Also Finger weg vom Alkohol.
Im Übrigen drohen auch betrunkenen Radfahrer Punkte in Flensburg, Bußgelder oder gar der Führerscheinentzug. Bei einer auffälligen Fahrweise oder bei einem Unfall ist bereits ab einem Promillewert von 0,3 mit einer Strafanzeige zu rechnen.
Spaß haben ist erlaubt, Leichtsinnigkeit ist hier allerdings Fehl am Platz.
Außerdem gilt grundsätzlich, ganz gleich, ob allein oder in der Gruppe: Dein Fahrrad muss stets in einem verkehrstüchtigen Zustand sein und mit einem adäquaten Vorder- wie Rücklicht ausgestattet sein.