E-Bike
Finanzen

Dienstrad-Leasing

Dienstrad-Leasing

18.08.2022 - Update: 05.09.2022



Radfahren boomt! Nicht nur durch die Pandemie steigen immer mehr Menschen auf das Fahrrad um. Das Pendeln mit dem Bike wird interessanter, da durch die E-Bikes auch längere Strecken gefahren werden können, ohne verschwitzt anzukommen. Das Dienstrad bietet dabei viele Vorteile und kann für die Freizeit und für den Weg zur Arbeit genutzt werden. Das nötige Equipment, wie eine gute Lichtanlage, Schutzbleche und Fahrradtaschen, kann direkt beim Fahrradkauf hinzugezogen werden. So kommen auch Laptop, Mittagessen & Co. sicher an.

Durch diese Entwicklung wird das Dienstrad interessanter als der Dienstwagen. E-Bikes & Fahrräder günstiger über den Arbeitgeber leasen – mit Bikes.de!

Was ist Dienstrad-Leasing?

Der Arbeitgeber schließt mit einem Leasinganbieter einen Rahmenvertrag ab und überlässt das Dienstrad dem Arbeitnehmer zur freien Nutzung.
Fahrrad leasen über den Arbeitgeber: Die Bikes.de Kooperation mit Deutsche Dienstrad. Jetzt von den Vorteilen des Dienstradleasing profitieren!

Welche Bikes kann ich durch Dienstradleasing finanzieren?

Bei der Auswahl des Fahrrades hat der Arbeitnehmer freie Auswahl: E-Bike, Gravelbike, High-End E-Rennrad, Enduro Mountainbike,... Es kann quasi jedes Fahrrad jeder Marke als Dienstrad geleast werden und es muss nicht für die Fahrt zur Arbeit genutzt werden. Der Arbeitnehmer kann sich das Fahrrad auch gezielt für die Freizeit leasen. Das macht Dienstradleasing auch für viele interessant, die sich dadurch ihr teures Wunschrad ermöglichen können.

Dienstrad-Leasing: Kosten

Beim Dienstrad-Leasing werden zwei Möglichkeiten angeboten: Gehaltsumwandlung oder Gehaltsextra

Bei der Gehaltsumwandlung wird ein Teil des Bruttogehalts als Sachbezug umgewandelt. Die Leasing-Raten werden monatlich automatisch vom Brutto-Gehalt des Arbeitnehmers abgezogen. Dadurch werden auch direkt Steuern eingespart. Nach einer Leasing-Laufzeit von 36 Monaten kann das Bike mit einer geringen Endrate ausgelöst oder zurückgegeben werden. Dank der staatlichen Förderung spart man bis zu 40 % gegenüber einem Privatkauf.
Beim Gehaltsextra least der Arbeitgeber das Dienstfahrrad und überlässt es dem Arbeitnehmer zusätzlich zum Gehalt. Das Rad ist in diesem Fall für den Arbeitnehmer komplett steuerfrei.

Für wen eignet sich das Dienstrad-Leasing?

Vom Dienstrad-Leasing können drei Gruppen profitieren: Arbeitnehmer, Arbeitgeber & Selbstständige.
Beim Dienstrad-Leasing für Arbeitnehmer least der Arbeitgeber das Dienstrad, egal ob es ein Fahrrad oder E-Bike ist, von einem Dienstradleasing-Anbieter und überlässt es über die Gehaltsumwandlung oder das Gehaltsextra dem Arbeitnehmer.

Dienstradleasing für Arbeitgeber ist ein spannender Benefit, das an die Arbeitnehmer weitergeben wird. Die Mitarbeiter halten sich fit, es wird was für die Umwelt getan und auch Fachpersonal wird dadurch angezogen. Mit Dienstradleasing wird die Motivation und die Gesundheit der Mitarbeiter gesteigert und es wird ein aktiver Beitrag zur Emissionsreduzierung geleistet. Für den Arbeitgeber ist die Abwicklung unkompliziert und kostenfrei und dadurch wird dem Arbeitnehmer geholfen, sein Wunschbike um bis zu 40 % günstiger zu erhalten.

Auch Selbstständige können ein Dienstrad leasen. Das Prinzip ist ähnlich wie beim Autoleasing. Der Vorteil besteht darin, dass die Abwicklung für Selbstständige unkompliziert ist und dass bei einer MwSt.-Befreiung auch die Mehrwertsteuer eingespart werden kann.

Die Vorteile von Dienstrad-Leasing

  • Die finanzielle Belastung ist durch die monatlichen Leasing-Raten geringer als beim Privatkauf oder einer Finanzierung. Zudem kann bei Übernahme des Dienstrades, im Vergleich zum Privatkauf, bis zu 40 % gespart werden.
  • Das Dienstrad muss nicht beruflich genutzt werden, es kann auch privat genutzt werden.
  • Die Auswahl des Bikes ist nahezu unbegrenzt: Egal ob E-Bike oder High-End Rennrad, es kann nahezu jedes Modell und Marke geleast werden
  • Im Leasing-Angebot ist auch eine Versicherung und Mobilitäts-Garantie eingeschlossen.
  • Einige Arbeitgeber übernehmen die Finanzierung über den Gehaltsbonus sogar teils komplett

Was passiert, wenn ich den Arbeitgeber verlasse?

In diesem Fall gibt es vier Möglichkeiten:

1. Vorzeitige Beendigung des Leasing-Vertrages
Ein Ablöseangebot kann von dem Dienstradleasing-Anbieter aufgesetzt werden.

2. Der Leasingvertrag wird mit zum nächsten Arbeitgeber genommen
Dies ist nur möglich, wenn das neue Unternehmen innerhalb des gleichen Konzerns ist. Des Weiteren müssen die Konditionen des Leasingvertrages beider Arbeitgeber identisch sein.

3. Der Vertrag wird auf einen Arbeitskollegen übertragen
Beim Wechsel kann ein Arbeitnehmer sein Dienstrad und den Leasingvertrag auf einen anderen Arbeitnehmer übertragen. Dies muss mit dem Arbeitgeber besprochen werden, denn dieser legt auch die Bedingungen für den Vertragswechsel fest.

4. Der Vertrag wird vom Arbeitgeber forgeführt
Es besteht auch die Möglichkeit, dass der Arbeitgeber das Dienstrad übernehmen möchte, um dies zum Beispiel in den Fahrzeugpool aufzunehmen. So kann der Arbeitgeber dieses Dienstrad der Belegschaft zur Verfügung stellen.

Häufig gestellte Fragen zum Dienstrad-Leasing bei Bikes.de

Wie lange ist die Vertragslaufzeit?

Der Leasingvertrag läuft über eine Dauer von 36 Monaten.

Was passiert nach den 36 Monaten?

Es besteht die Möglichkeit das Dienstrad nach Ende der Laufzeit zu übernehmen oder kostenfrei zurückzugeben.

Kann ich das Dienstrad zurückgeben?

Der Widerruf eines Dienstrades ist generell ausgeschlossen. Hier gilt das allgemeine Widerrufsrecht.

Warum ist das Dienstrad-Leasing günstiger als der Direktkauf?

Die Leasingraten werden direkt vom Bruttolohn abgezogen und wird in einen Sachbezug gewandelt. Dadurch verringert sich das zu versteuernde Einkommen. Der so entstehende geldwerte Vorteil ist seit 2020 nur noch mit 0,25 % des Bruttolistenpreises zu versteuern.

Wer darf mein Dienstrad fahren?

Alle Personen, die im gleichen Haushalt gemeldet sind, dürfen das Dienstrad mitbenutzen: Eheleute, Kinder, WG-Mitbewohner, etc. Dies sollte jedoch vorab mit dem Arbeitgeber abgesprochen werden, da dies auch vertraglich ausgeschlossen werden kann.

Darf ich nur ein Dienstrad leasen?

Nein! Es können mehrere Fahrräder und E-Bikes von einem Arbeitnehmer geleast werden. Der Arbeitgeber kann die Anzahl jedoch begrenzen.

Gibt es auch leasingfähiges Zubehör?

Ja! Neben dem Dienstrad kann auch Fahrrad-Equipment mit in den Leasingvertrag aufgenommen werden.

Hier werden zwei Kategorien unterschieden:
Teile, die am Rad fest verbunden sind: Gepäckträger, Klingel, Beleuchtung, Pedale etc.- Dieses Zubehör kann ohne Preisgrenze integriert werden.
Teile, die am Fahrrad ansteckbar sind: ansteckbare Beleuchtung, Fahrradkörbe, Radcomputer, etc. - Dieses Zubehör kann bis zu einer Preisgrenze von 150 Euro integriert werden.

Dienstrad-Leasing bei Deutsche Dienstrad und Bikes.de

Das Dienstrad-Leasing mit “Deutsche Dienstrad” ist unkompliziert, volldigital und einfach.
Um den bestmöglichen Service anzubieten, arbeitet Deutsche Dienstrad zu 100 % digital. So kannst du zu jeder Zeit auf dein Konto zugreifen und Daten einsehen. Der Verwaltungsaufwand ist dabei sehr gering.

Arbeitgeber, die mit Deutsche Dienstrad zusammenarbeiten, erhalten eine personalisierte Dienstrad-Plattform, durch die jeder Arbeitnehmer das Dienstrad digital bestellen und verwalten kann. Die Plattform erfüllt die höchsten DSGVO- und Technologieansprüche und entwickelt sich täglich weiter, ohne dass du in deinem Ablauf gestört wirst.

Entdecke jetzt die E-Bikes & Fahrräder von Bikes.de und suche dir dein Traumbike für das Dienstrad-Leasing aus!

Wir aus der Bikes.de-Redaktion haben eine große Leidenschaft: Fahrräder. Und diese Leidenschaft wollen wir mit dir teilen. Daher sind wir immer auf der Suche nach neuen, spannenden und relevanten Themen rund ums Rad, die dir Information und Orientierung bieten – und vor allem jede Menge Lust aufs Radfahren machen sollen. Viel Spaß beim Lesen!